Die finanzielle Absicherung im Rentenalter stützt sich auf mehreren Säulen. Neben der privaten sowie der gesetzlichen Rente gibt es auch noch die Betriebsrente, die ebenfalls einen bedeutenden Teil zur Altersvorsorge beitragen kann.
Die Betriebsrente ist eine Altersvorsorge, die von einem Arbeitgeber für den Angestellten abgeschlossen wird. Es handelt sich dabei um eine freiwillige Zusatzleistung des Arbeitgebers in Form einer Versicherung, die meist direkt vom Gehalt in Abzug gebracht wird und damit auch das zu versteuernde Einkommen mindert. Der Beitrag, der in die Rentenversicherung fließt, wird meist vom Arbeitgeber noch bezuschusst.
Damit der Arbeitgeber seinem Angestellten eine betriebliche Altersvorsorge zuteilwerden lassen kann, muss der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung Mitglied sein. Ist diese Voraussetzung erfüllt, steht es per Gesetz jedem Arbeitnehmer zu, einen Teil seines Gehaltseinkommens in die Betriebsrente zu investieren. Als Höchstgrenze wurde vier Prozent der jährlich festgesetzten Beitragsbemessungsgrenze definiert, die steuer- und sozialabgabenfrei in Form einer Gehaltsumwandlung in die betriebliche Altersversorgung fließen dürfen.
Für die Betriebsrente stehen verschiedene Varianten zur Verfügung. Im Allgemeinen entscheidet der Arbeitgeber darüber, welche Form der Betriebsrente er für seine Angestellten abschließen möchte. Eine Direktversicherung ist ebenso eine Variante der Betriebsrente wie die betriebliche Pensionszusage oder die Investition in einen Pensionsfonds.
Während der Ansparphase ist die Rentenversicherung geschützt und kann nicht gepfändet oder anderweitig angegriffen werden.