Die Rürup Rente ist eine vom Staat geförderte, private Altersvorsorge, die den gesetzlichen Versicherungsschutz optimal ergänzt. Seit 2005 auf dem Markt, bringt die Rürup-Rente vor allem steuerliche Vorteile mit sich, von denen gerade Selbständige und Freiberufler sowie Besserverdiener profitieren.
Die Rürup-Rente ist eine private Rentenversicherung. In ihren Leistungen ähnelt sie der gesetzlichen Rentenversicherung, wobei die Rürup-Rente nicht umlagefinanziert wird, sondern eine kapitalgedeckte Rentenversicherung darstellt.
Die Beiträge, die der Versicherungsnehmer jährlich für die Rürup-Rente aufwendet, lassen sich steuerlich geltend machen: Bis zu 20.000 Euro pro Jahr können abgesetzt werden. Als die staatlich geförderte Altersvorsorge eingeführt wurde, konnten 60 % des jährlichen Beitrages steuerlich geltend gemacht werden – seitdem steigt dieser Satz jährlich um 2% an. So soll es bis zum Jahr 2025 möglich sein, die kompletten Beiträge im Rahmen der Steuererklärung abzusetzen.
Abschließen kann die Rürup-Rente jeder, der von einer privaten Altersvorsorge und den damit verbundenen steuerlichen Vorteilen profitieren möchte. Besonders viel Sinn macht die Rürup Rente für Selbständige und Freiberufler, da sich bei dieser Personengruppe die Steuervorteile am deutlichsten bemerkbar machen.
Die Auszahlung der Rentenversicherung beginnt nach Vollendung des 60. Lebensjahres. Ausbezahlt wird die Rürup Rente – wie die Riester Rente – als monatliche Leibrente. Eine Vererbung oder anderweitige Übertragung an Dritte ist nicht vorgesehen, darüber hinaus ist die Rürup-Rente weder beleihbar noch kapitalisierbar. So soll gewährleistet werden, dass die Rürup-Rente tatsächlich und ausschließlich als Altersvorsorge verwendet wird.